Archiv der Kategorie: Arbeitsmarkt

Bildungswerke

Angebot

Bildungswerke in Deutschland bieten ein breites Spektrum an unterschiedlichen Maßnahmen zur Förderungen des Einzelnen.

Neben dem Angebot zur Unterstützung bei der Bewerbung (Bewerbungsmanagement) gibt es außerdem Umschulungs- und Fördermaßnahmen sowie zusätzliche Qualifikationsangebote, Hilfe bei der Jobvermittlung, Unterstützungsangebote für Menschen mit Handicap und Unterstützung bei der (Wieder-) Eingliederung.

Das jeweilige Angebote wird zusätzlich in unterschiedliche Gruppen (siehe Zielgruppe) aufgeteilt und möglichst spezifische Unterstützungsmaßnahmen und –angebote zu bieten.

Die Angebote richten sich an:

Schüler, Ausbildungssuchende, Auszubildende, Lehrkräfte, Arbeitssuchende, Menschen mit Handicap und Zugewanderte.

Weitere Informationen/nützliche Links

Als Beispiele für die Bundeslandspezifische Unterstützung:

Überblick auf alle Bundesländer:
https://www.deutschland-startet.de/foerdermittel/

Bundesagentur für Arbeit (BA)

Angebot

Als Arbeitssuchender unterstützt das „BA“ durch folgenden Möglichkeiten:

  • Betreuung durch einen persönlichen Ansprechpartner zur besseren Wahrnehmung verschiedener Jobangebote sowie einer möglichen Unterstützung zur Fortbildung oder auch Umschulung.
  • Zugang zur Online-Plattform „Jobbörse“, die durch eine individualisierte Suche, basierend auf den Qualifikationen und Präferenzen, die Jobsuche gezielt unterstützt.

Das Spektrum der Unterstützung von Arbeitslosgemeldeter ergänzt die vorangegangen Punkte durch:

  • Eine finanzielle Unterstützung (z.B. Arbeitslosengeld I oder II, Fahrtgeld, etc.)
  • Existenzgründerzuschuss
  • Regelmäßige Termine beim persönlichen Berater

Formelles Training (für die Bewerbung)

Wer kann das Angebot nutzen?

In Deutschland wird grundsätzlich unterschieden zwischen arbeitssuchend und arbeitslos. Beide Formen werden durch die „Bundesagentur für Arbeit“ bei der Suche nach einem Job unterstützt. Allerdings sind die Maßnahmen, Programme und Förderungen in ihren Formen differenziert (siehe: allgemeine Beschreibung).

Die Bezeichnung bzw. Meldung als Arbeitssuchender ergibt sich aufgrund der Tatsache, dass die jeweilige Person sich noch in einem Arbeitsverhältnis befindet, dass aber innerhalb der nächsten drei Monate endet und somit im Anschluss arbeitslos ist.

Daraus folgt, dass die Meldung als arbeitslos bedeutet, dass man in keinem Beschäftigungsverhältnis mehr gebunden ist.

Gründe oder Ursache sind dabei zunächst nachrangig.

Weitere Informationen/nützliche Links

https://jobboerse.arbeitsagentur.de/
https://www.arbeitsagentur.de/
https://de-de.facebook.com/dasbringtmichweiter/